Heute ging es endlich wieder weiter in unserem Ferienhausprojekt. Ein kleines Stück nur, aber immerhin.
Unseren Notartermin, in welchem wir den Kaufvertrag für unser Ferienhaus am Stettiner Haff unterzeichneten, hatten wir ja bereits in der letzten Woche. Nun kamen die Unterlagen, die aus diesem Termin resultierten. Wir warteten schon mehr als gespannt darauf. Roman hat inzwischen die Arbeit vorübergehend hinter sich gelassen und befindet sich im Urlaub bzw. in der Elternzeit. Diese Monate wollten wir nutzen, um unser Ferienhaus entscheidend nach vorne zu bringen. Wir wollen bereits erste Arbeiten erledigen, Angebote durch Handwerker einholen und diese eventuell sogar schon handwerken lassen. Das bietet sich ja an, wenn man mal mehr als die üblichen zwei Urlaubswochen am Stück frei hat. In zwei Monaten werde ich nach meiner eigenen Elternzeit wieder arbeiten gehen und auch Roman muss in drei Monaten zurück in den Vollzeitjob. Dann werden wir nur noch sporadisch und an den Wochenenden zum arbeiten kommen. Die Zeit jetzt will also genutzt werden. Der Makler hat uns angekündigt, dass wir die Schlüsselübergabe erledigen können, sobald der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist. Um die Bank zur Zahlung zu animieren, benötigten wir die Unterlagen vom Notar. Diese sind heute also endlich mit der Post angekommen.
Schauen wir doch mal rein, was uns da ins Haus geflattert ist: Neben einem Anschreiben vom Notar haben wir zwei Abschriften und zwei beglaubigte Abschriften des Kaufvertrages erhalten. Dem Anschreiben sind zwei Briefe beigefügt. Einer an das Amtsgericht Pasewalk zur Grundbucheintragung und der andere an die ING-DiBa zur Grundschuldbestellung.
An dieser Stelle muss ich dringend mal über unseren Notar lästern! Den dürft ihr nicht beauftragen. Keinesfalls. Ich habe ja schon einmal gesagt, dass ich von den verschiedenen Dienstleistern einiges erwarte. In allererster Linie Information. Das ist schließlich meistens der Grund, weshalb man überhaupt irgendjemanden beauftragt (von Handwerkern mal abgesehen). Von einem Makler erwarte ich Informationen über Immobilien. Tiefgehende Informationen, die über das hinausgehen, was ich selbst auf den ersten Blick erkennen kann. Von einem Bankberater erwarte ich Informationen zu Geldflüssen, Preisen, Anlagemöglichkeiten und so weiter. Und von einem Notar erwarte ich eben Informationen zu Dokumenten. Das kann doch unmöglich zuviel verlangt sein! Unser Notar ist allerdings äußerst sparsam damit. Bereits im Termin zur Vertragsunterzeichnung hat er jede Frage zum Ablauf des Prozederes nur genervt beantwortet. Mehrere Male hat er uns nicht mal aussprechen lassen und die Frage abgewürgt. Da dies der erste Hauskauf unseres Lebens ist, haben wir keine Erfahrungswerte zu dem, was von uns von den verschiedenen Beteiligten erwartet wird. Wir hatten also gehofft, nach dem Notartermin schlauer zu sein. Aber denkste! Das meiste haben wir uns im Nachhinein mühsam ergoogeln müssen.
In unseren Bankunterlagen fanden wir mehrfach den Hinweis, den Notar an die sogenannte Fälligkeitsmitteilung zu erinnern. Diese würde durch den Notar an die Bank zugestellt werden und die Zahlung des Kaufpreises auslösen. Als wir Herrn J., unseren Notar, darauf ansprachen, wurde er direkt pampig. Vielleicht ist die Fälligkeitsmitteilung ein rotes Tuch in der Welt der Notare? Wir wissen es nicht. Herr J. beschied uns jedenfalls kurz, dass wir das schon selbst mit der Bank ausmachen müssten, durch ihn passiere da nichts. So leicht ließen wir uns natürlich nicht abwimmeln. Wir fragten nach, auf welche Art wir das der Bank mitteilen müssten, welche Dokumente dafür notwendig seien und so weiter und so fort. Herr J., – nun schon gereizt hin- und herrutschend – teilte uns mit, dass dafür gar nichts notwendig sei und wir der Bank lediglich ein Datum mitzuteilen hätten. Und schwupp, ließen wir uns doch abwimmeln. So einfach geht das nämlich für die Leute, wenn man selbst keine Ahnung hat.
Wir guckten also heute die notariellen Unterlagen ganz genau an und fanden tatsächlich nichts, was darauf schließen ließe, dass Herr J. unserer Bank eine Fälligkeitsmitteilung zugestellt hätte. Ein Telefonat mit dem ebenfalls seeeehr kurz angebundenen Sekretariat (na gut, in Wahrheit ist es ja das Notariat) ergab, dass die Bank eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrages erhalten muss. Ich frage mich, mit welchen Leuten dieses Notariat sonst zu tun hat. Nur mit Immobilienhaien, die schon krass routiniert durch die Immobilienkäufe rasen? Wir können doch unmöglich die einzigen sein, die keine Ahnung davon haben. Vielleicht sind auch einfach alle völlig ahnungslos und die guten Leute deshalb so genervt? Dann könnte man allerdings mal seine Prozesse dahingehend umstellen, einfach von vorneherein mehr Informationen zu geben.
Aber egal, den Notar uns seine Mitarbeiterinnen werden wir ja hoffentlich nicht allzu bald wiedersehen müssen. Wir haben jedenfalls sogleich ganz streberhaft unsere Hausaufgaben erfüllt:
- Wir haben die Rechnung des Notars, welche er uns zu unserer „gefälligen Kenntnisnahme und mit der Bitte um unverzüglichen Ausgleich“ schickte, beglichen. Was kostet der Notar eigentlich, fragt ihr euch nun vielleicht. Hier gerne die Antwort: Das Beurkundungsverfahren kostete 546,00 EUR. Dazu kamen mehrere kleinere Posten wie Vollzugs- und Betreuungsgebühren (Aha! Betreuen sollte er uns eigentlich doch! Hat er wohl vergessen.), eine Dokumentenpauschale (knapp 40,00 EUR, trotz des Hinweises, dass es sich um s/w-Kopien handelte, so viel Detailliertheit muss sein) und auch Post- und Telekommunikationsentgelte (37,60 EUR – der Mann braucht dringend einen besseren Telefontarif). Aber das war nur ein Posten. Danach kam noch die Gebühr für das Notaranderkonto: 324,87 EUR. Im Termin letzte Woche hatte er dafür noch einen sehr viel höheren Betrag angegeben, sehr verwunderlich. Die Kosten für das Notaranderkonto teilen wir mit der Verkäuferin, also bleiben hier nur gut 160,00 EUR. Und schließlich noch die Kosten für die Grundschuldbestellung, welche sich ebenfalls aus mehreren kleinen Positionen zusammensetzt (auch hier wieder Dokumentenpauschale für einen Zwanziger und Post- und Telekommunikationspauschale für ebenfalls 20,00 EUR), insgesamt 537,88 EUR. Die Gesamtsumme, die Herr J. von uns haben möchte, beläuft sich also auf 1722,59 EUR. Wir hatten etwas mehr erwartet, muss ich zugeben. Wir überwiesen also leichten Herzens die Kohle und hoffen, diesen Notar damit hinter uns zu lassen.
- Das Haus wird zwar zum Großteil durch die Bank finanziert, doch 6.000,00 EUR Eigenkapital rücken wir auch raus. Die haben wir heute auf das Notaranderkonto überwiesen.
- Den Nachweis für unsere Eigenkapitalzahlung (ich liebe zusammengesetzte Substantive) sollten wir der Bank erbringen. Die ING-DiBa hat genauso wie Interhyp ein Online-Portal, auf das man bequem Dokumente hochladen kann. Dort haben wir unseren Nachweis zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrages hochgeladen und sogleich eine Eingangsbestätigung erhalten. Außerdem haben wir der Bank die beglaubigte Kopie des Kaufvertrages per Post geschickt.
Nunmehr haben wir alles getan, was in unserer Macht steht. Wir falten also die Hände im Schoß und warten auf die Dinge, die da kommen. Wir hoffen auf schnelle Zahlung durch die Bank. Aber wenn wir ehrlich sind, rechnen wir fast damit, dass doch nicht alles so reibungslos läuft. Man kann sich das eigentlich nicht vorstellen. Vielleicht bringt die nächste Woche schon größere oder kleinere Katastrophen (ich sag nur Fälligkeitsmitteilung), wir sind auf alles gefasst.
Herrn J. solltet ihr unter falschem Namen mal eine nette Bewertung im Internet (am besten bei Google, da sieht jeder sie gleich) hinterlassen. Gibt’s ja nicht, sowas.
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Jetzt sehe ich erst, dass wir dir noch gar nicht geantwortet haben, verzeih! Wir werden uns auch in unserem eigenen Namen beschweren – aber erst, wenn der ganze Prozess abgewickelt ist. Nicht, dass das noch zum Anlass für weitere Verzögerung genommen wird 🙂
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