Begriffserklärung

Nicht nur während der Phase einer Immobilienfinanzierung stolpert man über allerlei Fachbegriffe, die man vielleicht noch nie gehört hat. Hat man sich dort erfolgreich durchgekämpft, geht es weiter mit steuerlichen, kommunalen und weiteren Begrifflichkeiten, die man wenigstens schon einmal gehört haben sollte. Die wichtigsten führen wir hier für euch auf. Wünscht ihr euch Ergänzungen? Dann immer raus damit!

Auszahlungsvoraussetzungen: Dabei handelt es sich um alle Bedingungen, die zur Auszahlung eines Darlehens erfüllt sein müssen. Dazu gehören z. B. die Vollständigkeit eurer Unterlagen, eine Legitimation durch das PostIdent-Verfahren, die Vorlage eures Grundbuchs und der Nachweis, ob und über wieviel Eigenkapital ihr verfügt. Je nach Darlehen gibt es auch weitere Auszahlungsvoraussetzungen. Euer Finanzierungsvertrag muss diese umfassend aufführen.

Bereitstellungszins: Dieser hängt entscheidend von den Konditionen eures Darlehens ab, also lest euch euren Darlehensvertrag gut durch. Einige Banken stellen das Darlehen über eine bestimmte Zeit zinsfrei bereit. Andere nehmen vom ersten Tag an Bereitstellungszinsen. Ab einem bestimmten Datum – oft nach einem halben Jahr – berechnet jede Bank für die Darlehensteile, die noch nicht in Anspruch genommen wurden, Zinsen. Vorsicht also bei Darlehen, die nicht nur den Kauf einer Immobilie, sondern auch eine Modernisierung finanzieren: Zwar wird der Kaufpreis sofort nach dem Kauf fällig, eine Modernisierung kann sich jedoch über Jahre ziehen. Das Geld, das ihr erst nach Ablauf der zinsfreien Zeit in Anspruch nehmt, wird also mit einem Bereitstellungszins belastet. Doch auch bei einem Neubauprojekt können sich Termine soweit verzögern, dass ein eventueller zinsfreier Zeitraum ungenutzt verstreicht.

Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins macht Kredite vergleichbar, auch wenn sie die gleiche Zinsfestschreibung haben. Anders als beim gebundenen Sollzins werden beim effektiven Jahreszins auch Faktoren wie Zinszahlungstermine und Verrechnungstermine berücksichtigt.

Fälligkeitsmitteilung: Der Notar erstellt die Fälligkeitsmitteilung, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr erhaltet die Fälligkeitsmitteilung in der Regel einige Tage nach dem Notartermin. Normalerweise wird diese auch an euer Kreditinstitut gesandt, damit der Kaufpreis ausgezahlt wird. In diesem Fall müsst ihr keine Auszahlungsanweisung an eure Bank schicken.

Gebundener Sollzins: Dieser gibt die Höhe der Verzinsung eures Darlehens an. Aus dem Sollzins, dem Tilgungssatz und der Darlehenssumme wird eure monatliche Kreditrate berechnet. Natürlich muss auch der gebundene Sollzins im Darlehensvertrag aufgeführt werden – in der Regel auf dem ersten Blatt.

Grundbuch: Das Grundbuch ist ein Register, das Auskunft über die Flurstücke und deren Größe, Nutzungsart und Eigentümer des Grundstückes gibt. Es wird beim Grundbuchamt (Amtsgericht) geführt. Im Grundbuch können auch Lasten (z. B. Schulden bei Kreditinstituten) und Rechte (z. B. Wohn- und Wegerechte) eingetragen werden.

Grundbuchauszug: Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Grundbucheintragungen, die zu einem Grundstück gehören. Vor Kauf einer Immobilie sollte man unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen, um keine bösen Überraschungen zu erfahren.

Grunderwerbssteuer: Die Grunderwerbssteuer zählt zu den sogenannten Kaufnebenkosten. Jeder, der ein Grundstück oder auch nur einen Grundstücksanteil (wie bei Eigentumswohnungen) erwirbt, muss die Grunderwerbssteuer bezahlen. Sie ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt sie z. B. aktuell 5 %, in Berlin und Brandenburg muss man 6 % zahlen.

Grundschuld: Solltet ihr euer Ferienhaus über eine Bank finanzieren, wird im Grundbuch zugunsten eures Kreditinstitutes  ein Recht, also eine Grundschuld, eingetragen. Eine Grundschuld wird entweder neu eingetragen, abgetreten oder gelöscht, wenn ihr euer Darlehen zurückgezahlt habt. Nach dem Notartermin wird euer Notar die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt mittels Grundschuldbestellungsurkunde veranlassen. Diese findet ihr in den Unterlagen, die euch durch die Bank zur Verfügung gestellt werden. Ihr müsst sie dann an euren Notar leiten.

Grundschuldzins: Wenn eure Bank eine Grundschuld eintragen lässt, wird auch ein Grundschuldzins festgelegt. Dieser ist in der Regel weit höher als der Darlehenszinssatz. Das sollte euch erst einmal nicht beunruhigen. Sofern ihr euren Zahlungen immer pünktlich nachkommt, hat dies keine Relevanz für euch. Erst wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, sorgt der Grundschuldzins dafür, dass eure Bank nicht nur die laufenden Zinsen, sondern auch die rückständigen Zinsen für die letzten zwei Jahre einfordern kann.

Grundsteuer: Jeder Grundstückseigentümer zahlt Grundsteuer, welche von den Gemeinden erhoben wird. Die Berechnung ist hochkompliziert und von Ort zu Ort verschieden. Solltet ihr euer Haus längerfristig vermieten, könnt ihr die Grundsteuer auf eure Mieter umlegen.

Legitimation: Laut Gesetzgeber werden von jedem Kontoinhaber die Personalien überprüft. Das geschieht entweder per PostIdent-Verfahren oder bei einigen Kreditinstituten auch per Video-Chat. Man sei gewarnt: dafür braucht man eine gut auflösende Kamera und viel Geduld.

Monatliche Rate: Nun, das ist wohl selbsterklärend. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich die monatliche Rate aus dem gebundenen Sollzins und dem Tilgungssatz berechnet. Viele Banken bieten online-Rechner an, mit deren Hilfe man ein wenig rumprobieren kann, wie sich ein höherer Tilgungssatz auf die Rate und die Schnelligkeit des Abzahlens auswirkt. Manchmal lohnt sich das!

Rangrücktritt: Im Grundbuch können verschiedene Einträge getätigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Wohnrechte und Grundschulden. Diese Eintragungen haben untereinander eine bestimmte Rangfolge, welche durch einen Rangrücktritt verändert werden kann. Die Eintragung eines Rangrücktritt muss durch den Notar erfolgen.

Schufa: Ausgeschrieben bedeutet das Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Geschützt wird hier natürlich der Kreditgeber, nicht der Kreditnehmer. Bei der Schufa können Informationen abgerufen werden, die Auskunft über eure Bonität geben. Der Übermittlung der Daten an die Schufa muss immer zugestimmt werden. Aber sein wir ehrlich: wer nicht zustimmt, kommt nicht weit. Leider gibt die Schufa dem Dateninhaber wenig Auskunft darüber, wie sich der dort berechnete Bonitätsscore berechnet. Schade!

Sondertilgung: Sondertilgung sind Kreditrückzahlungen außerhalb der monatlichen Rate. Viele Banken stimmen diesen Sondertilgungen zu, bei manchen wird dadurch der Zinssatz leider erhöht. Die Sondertilgung wird i.d.R. direkt auf das Darlehenskonto eingezahlt und kann die Laufzeit des Darlehens verkürzen.

Tilgungssatzänderung: Bei vielen Darlehen kann man den Tilgungssatz kostenfrei ein- bis zweimal jährlich ändern – je nachdem, wie liquide man gerade ist. Andere Kreditinstitute geben für diese Möglichkeit ebenfalls einen Aufschlag.

Volltilger: Ein sogenanntes Volltilger-Darlehen wird so berechnet, dass man mit den regelmäßigen monatlichen Raten am Ende der Zinsbindung schuldenfrei ist.

Zinsfestschreibung: Die Zinsfestschreibung ist die Zeitspanne, für die der gebundene Sollzins fest vereinbart wird. Auch diese muss natürlich im Darlehensvertrag festgehalten werden. Die meisten Darlehen werden mit einer Zinsfestschreibung über zehn oder fünfzehn Jahre vereinbart. Es gibt aber auch höhere Zinsfestschreibungen. Wer sich den aktuell günstigen Zinssatz länger sichern will, muss dafür jedoch meist einen Aufschlag zahlen.

Zweckerklärung: Die Zweckerklärung verknüpft das Darlehen mit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Sie bewirkt, dass eine Zwangsvollstreckung nur dann eingeleitet werden darf, wenn man seine Vertragspflichten nicht erfüllt.

Zweitwohnsitzsteuer: Besteuert wird das Innehaben einer Wohnung neben dem Hauptwohnsitz. Die Zweitwohnsitzsteuer (oder auch Zweitwohnungssteuer o.ä.) wird von der Gemeinde erhoben. Ferienhausbesitzer, die ihr Ferienhaus nicht selbst nutzen, sondern ausschließlich vermieten, sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Da diese Steuer für die Gemeinden eine gute Einnahmequelle ist, sind diese immer sehr kritisch beim Beurteilen der Vermietungsdauer und achten darauf, dass tatsächlich keine Eigennutzung erfolgt.