Kein Vorkaufsrecht durch die Gemeinde, das ist doch schön.

Täglich flattern nun die Briefe ins Haus. Beinahe bei jedem Gang zum Briefkasten erreicht uns neue Post. Das begann vor einigen Tagen, als wir den ganzen Tag nicht aus dem Haus gegangen waren. Ja, solche Leute gibt es. Draußen ist schönstes Sommerwetter und was machen wir? Wir bleiben drin. Es war uns einfach viel zu heiß.  Bei 33 Grad im Schatten fühle ich mich einfach nicht so wohl. Wir haben alle Türen und Fenster geöffnet und die Zimmertüren festgezurrt. Dadurch entstand in der ganzen Wohnung ein angenehmes Lüftchen und wir ließen uns die Haare ins Gesicht wehen. Ein Blick vom Balkon – wir waren also doch kurz draußen – bestätigte die Richtigkeit unseres Tuns. Alle liefen gaaanz langsam, um sich ja nicht zu viel zu bewegen. Der Schweiß lief den Leuten trotzdem in Strömen. Abends kamen wir dann mal auf die Idee, den Briefkasten zu konsultieren. Und tatsächlich wurden wir fündig:

Das Amt „Am Stettiner Haff“ schrieb uns ein lustiges Briefchen. Ich zitiere kurz:

„Für die Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung für den Kaufvertrag xy sind Gebühren in Höhe von 20,00 EUR entstanden. Dieser Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen: […] Bei Kosteneingang bestätigt das Amt „Am Stettiner Haff“ zur Vorlage beim Grundbuchamt, dass ein Vorkaufsrecht nach § 24 ff BauGB nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird. Diese Bestätigung wird an Ihren Notar weitergeleitet.“

Dann folgte noch die übliche Rechtsbehelfsbelehrung, dass man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen dürfe.

Und wir so: „Hä??“ Wir hatten keine Ahnung, von welchem Vorkaufsrecht die Rede war, aber wir waren uns einigermaßen sicher, dass wir keines hatten. Weshalb wir auf irgendetwas verzichten sollten, war uns unklar. Also haben wir am nächsten Tag beim Amt angerufen und erfuhren zu unserer Erheiterung, dass es nicht um unser Vorkaufsrecht geht, sondern um das des Amtes „Am Stettiner Haff“. Dieses hatte ebenso wenig wie wir ein Vorkaufsrecht und würde freundlicherweise nach Zahlung von 20 EUR erklären, dass es auf das nicht existente Vorkaufsrecht nicht verzichten müsse, da selbiges nicht vorlag. Aha. Es scheint absurd, aber ist wohl notwendig für den Fortgang des Grundbucheintrages.

Abschließend lachten wir ein wenig und überwiesen klaglos das Geld. Nur ein kleiner Betrag für uns, aber ein Stundenlohn für eine Sachbearbeiterin, die ein Schreiben an einen Notar weiterleiten musste. Irgendwie muss so ein Amt ja seine Angestellten bezahlen. Schön, wenn man dabei helfen kann.

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